Aufgabe
Aufgaben des Gewässerpflegeverbandes:
- Unterhaltung einschließlich naturnaher Pflege der Gewässer
- Ausbau einschließlich naturnaher Umgestaltung der Gewässer
- Unterhaltung, Bau und Rückbau von Anlagen in und an Gewässern
- Unterhaltung und Beseitigung von Rohrleitungen, die kein Gewässer sind
- Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen und Gewässern zum Schutz und zur Verbesserung des Naturhaushaltes, der Gewässergüte, des Bodens und für die Landschaftspflege
- Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben
Der Gewässerpflegeverband erfüllt die Unterhaltungspflicht an den Gewässern und Anlagen, die den Grundstückseigentümern im Einzugsgebiet der Gewässer obliegt und stellen hierdurch den ordnungsgemäßen Abfluss des Oberflächenwassers sicher.
Selbst wenn kein Gewässer oder keine Rohrleitungen in unmittelbarer Nähe des Grundstückes erkennbar sind, wird das Niederschlagswasserüber Rohrleitungen, Drainagen oder über das Grundwasser in die Verbandsgewässer eingeleitet und muss dort schadlos abgeführt werden.
Maßgebend für die Beitragshebung sind die Eigentumsverhältnisse am 1. Januar jeden Jahres .Neben der Erhaltung des ordnungsgemäßen Abflusses umfasst die Gewässerunterhaltung auch die Pflege und Entwicklung der Gewässer. Hierzu gehören z.B. die Erhaltung und Entwicklung eines natürlichen oder naturnahen Pflanzen- und Tierbestandes oder die Schaffung von Uferrandstreifen.
Die Kosten für diese Maßnahmen werden von der Allgemeinheit durch Zuschüsse (von Kreis, Land Bund oder EU) finanziert.
